Strafverteidiger-Notruf bei Festnahme oder Durchsuchung – rund um die Uhr: 0172 828 85 82
Strafverteidigung München & Rosenheim

Strafverteidigung ab der ersten Stunde

Ob Vorladung, Durchsuchung oder Anklage: Wir verteidigen Sie vertraulich und bleiben dran, notfalls bis zur Revision.

Die meisten unserer Mandanten hatten vorher nie mit der Justiz zu tun. Ab dem ersten Gespräch haben Sie jemanden an Ihrer Seite, der Strafverfahren kennt.

Bild: KI-generiert

Polizei vor der Tür oder eine Vorladung im Briefkasten? So verhalten Sie sich richtig:

  1. 1. Schweigen. Machen Sie keine Angaben zur Sache, auch keine „harmlosen“ Erklärungen. Das ist Ihr gutes Recht und schadet Ihnen nie.
  2. 2. Nichts unterschreiben. Auch keine Protokolle oder Einverständniserklärungen, bevor ein Anwalt sie geprüft hat.
  3. 3. Uns anrufen. Auch nachts und am Wochenende unter 0172 828 85 82. Am Telefon sagen wir Ihnen in wenigen Minuten, was jetzt zu tun ist.
Rechtsgebiete

Unsere Schwerpunkte

  • 01

    Steuerstrafrecht

    Steuerhinterziehung, Selbstanzeige und Verteidigung im Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.

  • 02

    Wirtschafts- & Steuerstrafrecht

    Betrug, Untreue und Insolvenzdelikte, auch bei umfangreichen Akten und verschachtelten Firmenstrukturen.

  • 03

    Betäubungsmittelstrafrecht

    Besitz, Anbau, Handel und Einfuhr, von der geringen Menge bis zum Großverfahren.

  • 04

    Verkehrsstrafrecht

    Trunkenheitsfahrt, Fahrerflucht, Fahrverbot und Führerscheinentzug. Wer früh anruft, behält öfter den Führerschein.

  • 05

    Allgemeine Strafverteidigung

    Körperverletzung, Diebstahl, Beleidigung und andere Vorwürfe, von der ersten Vernehmung bis zur Hauptverhandlung.

  • 06

    Strafverteidigung in Österreich

    Vertretung und Kooperation mit österreichischen Verteidigern bei grenzüberschreitenden Verfahren.

  • 07

    Deutsches Verwaltungsrecht

    Widerspruchsverfahren und Klagen gegen Behördenentscheidungen, etwa zur Fahrerlaubnis oder im Gewerberecht.

  • 08

    Umweltstrafrecht

    Verteidigung bei Gewässer-, Abfall- und Immissionsdelikten sowie behördlichen Umweltverfahren.

  • 09

    Waffenrecht

    Verstöße gegen das Waffengesetz, Waffenbesitzkarten-Entzug und Verteidigung im Strafverfahren.

Porträt von Rechtsanwalt Andreas Müller
Über uns

Andreas Müller, Fachanwalt für Strafrecht

Seit über 25 Jahren verteidige ich Mandantinnen und Mandanten in allen Phasen des Strafverfahrens – vom ersten Anruf nach einer Durchsuchung bis zur Hauptverhandlung vor den Strafgerichten. Von mir erfahren Sie, wie Ihre Lage aussieht, auch wenn die Nachricht unangenehm ist. Und was Sie mir erzählen, bleibt bei mir.

Ich habe zu oft erlebt, wie ein Ermittlungsverfahren einen Menschen aus der Bahn wirft, beruflich wie privat. Deshalb sollen Sie ab dem ersten Telefonat wissen, was auf Sie zukommt, was ich für Sie tue und was es kostet.

Studiert habe ich Rechtswissenschaften in Augsburg, München, Salzburg und Innsbruck. Schon im Studium habe ich in einer Münchner Kanzlei für Verwaltungsrecht gearbeitet und dort gelernt, mit Behörden zu verhandeln. Das Referendariat habe ich in München gemacht, die Wahlstation in einer Strafrechtskanzlei.

Nach dem zweiten Staatsexamen habe ich als Strafverteidiger angefangen und zusätzlich beim Repetitorium Hemmer Examenskandidaten unterrichtet. Danach war ich zehn Jahre Partner einer Sozietät für Wirtschaftsrecht und habe dort das Ressort Strafrecht geleitet. Seit 2023 arbeite ich als Einzelanwalt in einer Bürogemeinschaft mit Rechtsanwältin Jella von Wiarda, dazu kam die Zweigstelle in Rosenheim. Mandate kommen inzwischen auch aus Österreich und der Schweiz.

Jahre Erfahrung
25+
Verfahren
5000+
Notfall-Erreichbarkeit
24h
Ablauf

So arbeiten wir mit Ihnen zusammen

  1. Erstkontakt & Einschätzung

    Sie schildern uns Ihren Fall am Telefon, per E-Mail oder über das Kontaktformular. Danach bekommen Sie eine erste rechtliche Einschätzung.

  2. Akteneinsicht & Strategie

    Wir beantragen Akteneinsicht, prüfen die Beweise und legen mit Ihnen fest, wie wir vorgehen.

  3. Vertretung bis zum Abschluss

    Zu Vernehmung und Hauptverhandlung kommen wir persönlich mit. Neues erfahren Sie von uns, ohne nachfragen zu müssen.

Aus der Praxis

Anonymisierte Fallbeispiele

Vorwurf

Steuerhinterziehung

Ergebnis

Verfahren eingestellt, nach Selbstanzeige und Verhandlung mit der Finanzbehörde.

Vorwurf

Trunkenheit im Verkehr

Ergebnis

Verwertungsverbot wegen Verfahrensfehler bei der Blutprobe – Freispruch.

Vorwurf

Betäubungsmitteldelikt

Ergebnis

Deutlich mildere Strafe. Wir konnten belegen, dass es um eine geringe Menge ging und kein Handel geplant war.

Blog

Wissen, das im Ernstfall hilft

Verständliche Beiträge zu den Situationen, in denen Mandanten uns am häufigsten anrufen.

Häufige Fragen

Was Mandanten uns am häufigsten fragen

Muss ich zu einer polizeilichen Vorladung erscheinen?

Als Beschuldigter müssen Sie bei der Polizei weder erscheinen noch aussagen. Lädt die Staatsanwaltschaft oder das Gericht, sieht das anders aus. Wir prüfen das, bevor Sie reagieren. Mehr dazu im Beitrag „Vorladung von der Polizei“.

Erfährt mein Arbeitgeber von dem Verfahren?

In der Regel nicht. Anders ist es, wenn die Polizei am Arbeitsplatz durchsucht oder eine Verurteilung berufsrechtliche Meldepflichten auslöst. Welche Risiken in Ihrem Fall bestehen, besprechen wir früh mit Ihnen.

Was passiert, wenn ich schweige?

Nichts. Das Gericht darf Ihr Schweigen nicht gegen Sie verwenden. Bis Ihre Verteidigung die Akte gelesen hat, ist Schweigen fast immer die sicherste Reaktion.

Wie lange dauert ein Strafverfahren?

Das hängt vom Vorwurf ab. Eine Einstellung kann nach wenigen Wochen kommen, ein Wirtschaftsstrafverfahren dauert oft über ein Jahr. Nach der Akteneinsicht sagen wir Ihnen, womit Sie rechnen müssen.

Was kostet die Verteidigung?

Das Erstgespräch ist unverbindlich. Danach nennen wir Ihnen die voraussichtlichen Kosten, bevor Sie sich entscheiden. Auf Wunsch vereinbaren wir ein Pauschalhonorar statt eines Stundensatzes.

Standorte

Zwei Kanzleisitze in Oberbayern

Termine vor Ort nach Vereinbarung, in dringenden Fällen noch am selben Tag.

Kanzleisitz München

Pettenkoferstraße 24
80336 München
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Kanzleisitz Rosenheim

Max-Josefs-Platz 24
83022 Rosenheim
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Kontakt

Ersteinschätzung anfragen

Ihre Anfrage bleibt vertraulich. Nach einer Festnahme oder Durchsuchung erreichen Sie uns rund um die Uhr unter 0172 828 85 82.

  • Rückmeldung innerhalb von 2 Stunden, auch am Wochenende
  • Ihre Anfrage lesen nur wir selbst
  • Erstgespräch unverbindlich, die Kosten nennen wir vorab

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